Elektronische Signatur
Bei einer elektronischen Signatur werden dem elektronischen Dokument (bei den Inspektionsberichten der KFV - Prüf- und Kontrollstelle: pdf-file) elektronische Daten beigefügt, die die Identität des Unterzeichners und die Integrität, d.h. die Unverfälschtheit des signierten Inspektionsberichtes feststellen.
Eine Prüfung der Gültigkeit der elektronischen Signatur eines Dokumentes ist auf folgender Website möglich: www.signaturpruefung.gv.at.
Einfach das Dokument hochladen, auf „Prüfen“ klicken und man erhält einen Bericht über die elektronische Signatur.
Anmerkung: Die Inspektionsberichte der KFV - Prüf- und Kontrollstelle werden zuerst vom Gesamtverantwortlichen Leiter (bzw. dessen Stellvertreter) und zuletzt von einem Zeichnungsberechtigten gemäß dem gültigen Akkreditierungsbescheid elektronisch signiert, dessen Unterschrift demnach das vollständige Dokument umfasst.
Weitere Informationen zur elektronischen Signatur erhalten Sie unterwww.digitales.oesterreich.gv.at

