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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen führen einerseits in der Brandentstehungsphase den Brandrauch, andererseits in der Vollbrandphase Wärme ins Freie ab. Dadurch soll eine rauchfreie Zone über dem Boden geschaffen werden um:

  • die Fluchtwege zu sichern
  • den schnellen gezielten Löschangriff der Feuerwehr zu ermöglichen
  • die Gebäudekonstruktion, die Einrichtung und den Inhalt zu schützen
  • Schäden infolge von Brandrauch und bestimmten thermischen Zersetzungsprodukten zu  minimieren

Vergessen Sie nicht, Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlage alle 2 Jahre revisionieren zu lassen.

Antrag um Begutachtung oder Revision

  • Auftrag für:



  • Bei Revisionen:

    Dauerauftrag: Bei Interesse an einem längerfristigen Vertrag zu vergünstigten Konditionen wenden Sie sich für nähere Auskünfte an unser Sekretariat Tel.: 0577 077-2134 oder 2119

  • Eigentümer/Betreiber:

  • Lage Objekt/Anlage:

  • Rechnungsanschrift:

  • Brandschutzbeauftragte(r)/für Anlage verantwortliche Person(en):

  • Es gelten die aktuell gültigen Kostentabellen der KfV - Prüf- und Kontrollstelle.