Bei Bedarf halten wir auch betriebsinterne Schulungen ab, bei denen unsere Experten zu Ihnen kommen!

Modul Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter, Brandschutzgruppe
Betriebe, die unter § 43 der Arbeitsstättenverordnung fallen, müssen sowohl Brandschutzbeauftragte als auch Brandschutzwarte benennen. In unseren Kursen werden die nach TRVB O 117 „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung“ erforderlichen Kenntnisse vermittelt.

Fortbildungsseminare
Gemäß TRVB O 117 sind in Abständen von höchstens 5 Jahren von Brandschutzbeauftragten Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, die Sie ebenfalls bei uns absolvieren können.

Kontakt
Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer:
+43 (0)5 77 0 77-2820
oder informieren Sie sich online