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Schulung für Brandschutzgruppen

Modul 3

Die Brandschutzgruppe ist eine Personengruppe in einem Betrieb, die entsprechend dem allgemeinen Arbeitnehmerschutzgesetz und der Arbeitnehmerschutzverordnung ausgebildet und ausgerüstet ist, im Brandfall den Schutz der im Betrieb Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Ausbildung umfasst gemäß TRVB O 117 mindestens 5,5 Stunden, Voraussetzung ist die Ausbildung zum Brandschutzwart (Modul 1).

Inhalte des Kurses sind:

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Baulicher Brandschutz
  • Technischer Brandschutz
  • Organisation der Brandschutzgruppe
  • Erfolgskontrolle

Anmeldungonline oder telefonisch unter +43 (0)5 77 0 77-2821