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Schulung zum Brandschutzbeauftragten

Modul 2

Der Brandschutzbeauftragte wird vom Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde bestellt. Er ist ein geschultes Brandschutzorgan, das für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (vorbeugender Brandschutz, Brandbekämpfung, Evakuierung der Arbeitnehmer etc.) in einem Betrieb oder in einem Objekt und dgl. verantwortlich ist. 

Dem Brandschutzbeauftragten muss während der Arbeitszeit genügend Zeit zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gegeben werden. Außerdem sind ihm alle erforderlichen Mittel und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind in der Arbeitsstättenverordnung, im Wiener Feuerpolizeigesetz und in der TRVB O 119 festgelegt. Zu seinen Tätigkeiten gehören:

  • Grundevaluierung des Brandschutzes
  • Erstellen einer BrandschutzordnungLiebe
  • Festlegung des Verhaltens im Brandfall
  • Erstellen der Brandschutzpläne
  • Ausführen der Betriebsbrandschutz–Eigenkontrolle
  • Veranlassung periodischer Überprüfungen
  • Ersatzmaßnahmen bei Abschaltung von Sicherheitseinrichtungen
  • Ausbildung der Arbeitnehmer/innen
  • Beaufsichtigung brandgefährlicher Tätigkeiten
  • Führen des Brandschutzbuches

Die Ausbildung umfasst gemäß TRVB O 117 mindestens 11 Stunden, Voraussetzung ist die Ausbildung zum Brandschutzwart (Modul 1).

Inhalte des Kurses sind:

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Baulicher Brandschutz
  • Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz
  • Erste und erweiterte Löschhilfe
  • Brandgefahren
  • Erfolgskontrolle

Fortbildungsseminare
Gemäß TRVB O 117 müssen Brandschutzbeauftragte in Abständen von höchstens 5 Jahren von Brandschutzbeauftragten Fortbildungsveranstaltungen besuchen.

Anmeldung: online oder telefonisch unter +43 (0)5 77 0 77-2821