Gaslösch­­anlagen

Revision: alle 2 Jahre


Löschen den Brand durch Entziehen von Sauerstoff oder Wärme (sinnvoll bei Lackbränden oder elektrischen Anlagen – Vermeiden von Explosionen) und müssen alle zwei Jahre überprüft werden.

Qualität schützt

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Wie funktionieren Gaslöschanlagen?
Während Wasser- und Schaumlöschanlagen einen Brand vor allem unterdrücken und seine Ausbreitung eindämmen, werden Gaslöschanlagen tatsächlich zum Löschen eines Brandes eingesetzt. Gelöscht wird mithilfe eines gasförmigen Löschmittels, entweder durch den Entzug von Sauerstoff oder durch den Entzug von Wärme. Sinn macht eine Gaslöschanlage gerade dort, wo durch Löschwasser mehr Schaden entstehen würde als durch den Brand selbst, beispielsweise bei Bränden von Lacken, elektrischen Anlagen wie Servern oder in Bibliotheken. Auch die Explosionsgefahr, die gegeben ist, wenn sich Wasser bei sehr hohen Temperaturen in Wasserstoff und Sauerstoff teilt, besteht bei Gaslöschanlagen nicht.  
Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Einsatz von Gaslöschlagen
Löschmittel der Gaslöschanlage können Stickstoff, Argon oder Kohlendioxid sein. Da diese Stoffe zwar höchst löschwirksam sind, jedoch eine Gesundheitsgefährdung für Menschen darstellen können, müssen für Gaslöschanlagen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. So sollte zusätzlich zur Gaslöschanlage auch eine Alarmierungseinrichtung vorhanden sein, die im Löschbereich anwesende Personen rechtzeitig vor der Auslösung der Anlage warnt.  
Revisionsintervalle für Gaslöschanlagen
Vergessen Sie nicht, Ihre Gaslöschanlage alle 2 Jahre überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall einsatzbereit und funktionstüchtig ist. Anmerkung: Alte Gaslöschanlagen mit CO2 als Löschmittel, welche noch gemäß TRVB 140 / 84 (S) - CO2 Löschanlagen in Betrieb genommen wurden, sind jährlich einer Revision zu unterziehen.
 

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