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Gaslöschanlagen

Gaslöschanlagen löschen Brände durch den Entzug von Sauerstoff oder durch den Entzug von Wärme. Dies ist beispielsweise bei Bränden von Lacken oder elektrischen Anlagen sinnvoll, bei denen durch Löschwasser mehr Schaden entstehen kann als durch den Brand selbst. Auch die Explosionsgefahr, wenn sich Wasser bei extrem hohen Temperaturen in Wasserstoff und Sauerstoff teilt, kann durch Gaslöschanlagen vermieden werden. Durch die Gesundheitsgefährdung von Menschen sind bei diesen Anlagen besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Löschmittel können beispielsweise Stickstoff, Argon oder Kohlendioxid sein.

Vergessen Sie nicht, Ihre Gaslöschanlage alle 2 Jahre revisionieren zu lassen.
Gaslöschanlagen mit CO2 als Löschmittel müssen jedes Jahr revisioniert werden.

Antrag um Begutachtung oder Revision

  • Auftrag für:

  • Löschmittel:




  • Bei Revisionen:

    Dauerauftrag: Bei Interesse an einem längerfristigen Vertrag zu vergünstigten Konditionen wenden Sie sich für nähere Auskünfte an unser Sekretariat Tel.: 0577 077-2134 oder 2119

  • Eigentümer/Betreiber:

  • Lage Objekt/Anlage:

  • Rechnungsanschrift:

  • Brandschutzbeauftragte(r)/für Anlage verantwortliche Person(en):

  • Es gelten die aktuell gültigen Kostentabellen der KfV - Prüf- und Kontrollstelle.