Gaslösch­­anlagen

Revision: alle 2 Jahre


Löschen den Brand durch Entzug von Sauerstoff oder Wärme (sinnvoll zur Explosionsvermeidung bei Lackbränden od. elektrischen Anlagen) und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Bild: ©iStock

Qualität schützt

Qualität schützt


Abschlussüberprüfungen und Revisionen aus erster Hand.


Unsere erfahrenen Brandschutzexperten unterstützen Sie in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes und nehmen sich Zeit für individuelle Lösungen.

Erfahren Sie mehr über Gaslösch­­anlagen

Wie funktionieren Gaslöschanlagen?
Während Wasser- und Schaumlöschanlagen einen Brand vor allem unterdrücken und seine Ausbreitung eindämmen, werden Gaslöschanlagen tatsächlich zum Löschen eines Brandes eingesetzt. Gelöscht wird mithilfe eines gasförmigen Löschmittels, entweder durch den Entzug von Sauerstoff oder durch den Entzug von Wärme. Sinn macht eine Gaslöschanlage gerade dort, wo durch Löschwasser mehr Schaden entstehen würde als durch den Brand selbst, beispielsweise bei Bränden von Lacken, elektrischen Anlagen wie Servern oder in Bibliotheken. Auch die Explosionsgefahr, die gegeben ist, wenn sich Wasser bei sehr hohen Temperaturen in Wasserstoff und Sauerstoff teilt, besteht bei Gaslöschanlagen nicht.  
Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Einsatz von Gaslöschlagen
Löschmittel der Gaslöschanlage können Stickstoff, Argon oder Kohlendioxid sein. Da diese Stoffe zwar höchst löschwirksam sind, jedoch eine Gesundheitsgefährdung für Menschen darstellen können, müssen für Gaslöschanlagen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. So sollte zusätzlich zur Gaslöschanlage auch eine Alarmierungseinrichtung vorhanden sein, die im Löschbereich anwesende Personen rechtzeitig vor der Auslösung der Anlage warnt.  
Revisionsintervalle für Gaslöschanlagen
Vergessen Sie nicht, Ihre Gaslöschanlage alle 2 Jahre überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall einsatzbereit und funktionstüchtig ist. Anmerkung: Alte Gaslöschanlagen mit CO2 als Löschmittel, welche noch gemäß TRVB 140 / 84 (S) - CO2 Löschanlagen in Betrieb genommen wurden, sind jährlich einer Revision zu unterziehen.
 

Online-Anfrage zur Abschluss­überprüfung und Revision


Kompetente Beratung aus erster Hand. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen, um Ihr individuelles Anliegen zu besprechen.

 
 

Unsere Prüfer


Wann fühlen Sie sich sicher? Wahrscheinlich, wenn Sie zu 100% vertrauen – auf Menschen, auf Lösungen, auf Kompetenz. Die KFV – Prüf- und Kontrollstelle schafft dieses Vertrauen für private und öffentliche Unternehmen in ganz Österreich. Die langjährigen Beziehungen zu unseren Kunden sind leicht erklärt: Jeder unserer erfahrenen Brandschutzexperten kennt die betrieblichen Voraussetzungen seines Auftraggebers genau und nimmt sich Zeit für den guten Kontakt.