Anlagenprüfungen
Neu eingebaute Brandmelde- und Löschanlagen müssen im Anschluss an die Errichtung einer Erstabnahme und später in regelmäßigen Intervallen einer Revision unterzogen werden. Diese Überwachungstätigkeiten dienen der Qualitätssicherung und der Zuverlässigkeit von Brandschutzanlagen und erfolgen nach anerkannten Standards. Sie dürfen daher nur von akkreditierten Stellen durchgeführt werden.
Die KFV - Prüf- und Kontrollstelle der KFV Sicherheit-Service GmbH wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Inspektionssstelle akkreditiert. Sie ist demnach eine national wie auch europäisch anerkannte Inspektionsstelle im Bereich Brandschutz. Unsere Mitarbeiter sind Experten in ihren Fachgebieten. Durch ihre Teilnahme an österreichischen und internationalen Gremien sind wir stets am neuesten Stand der technischen Entwicklungen und Normen. Durch den direkten Kontakt mit unseren Experten bieten wir individuelle und schnelle Lösungen an. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail oder senden Sie uns den bereits ausgefüllten Antrag per Fax, unsere Mitarbeiter melden sich umgehend bei Ihnen.
Fragen Sie auch nach unseren längerfristigen Verträgen. Neben günstigeren Konditionen verringert sich dabei Ihr Aufwand – wir setzen uns vor jeder erforderlichen Revision mit Ihnen in Verbindung, um die Überprüfung zeitgerecht in Abstimmung mit Ihnen durchzuführen.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Abnahme und Revision von Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen
- Abnahme und Revision von Wasser- und Schaumlöschanlagen
- Abnahme und Revision von Gaslöschanlagen.
- Abnahme und Revision von Brandrauchentlüftungs- und Brandrauchabsauganlagen sowie von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Abnahme und Revision von Druckbelüftungsanlagen
Abnahme
Die Abnahmeüberprüfung umfasst unter anderem
- Vollständigkeit und Richtigkeit von Unterlagen
- Bestandteile der Anlage
- Auslegung der Anlage
- Stromversorgung
- Schutzumfang
- Funktionsfähigkeit der Anlage
- Brandfallsteuerungen
Die Ergebnisse der Begutachtung werden in einem Abnahmebericht festgehalten und dienen zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen.
Revision
Im Gegensatz zur Wartung (= technische Instandsetzung) einer Brandschutzanlage erfolgt die Revision durch eine staatlich akkreditierte Inspektionsstelle. Beispielsweise kann durch Um- und Zubauten das ursprüngliche Schutzziel gefährdet werden. Dadurch drohen sowohl feuerpolizeiliche als auch gewerberechtliche Konsequenzen, im schlimmsten Fall kann sich die Feuerversicherung von Leistungen freihalten, wenn kein gültiger Inspektionsbericht vorliegt. Es liegt daher in der Verantwortung des Anlagenbetreibers, dass Revisionen regelmäßig durchgeführt, und allfällige Mängel behoben werden.
Ergänzende Informationen
Bei einer elektronischen Signatur werden dem elektronischen Dokument (bei den Inspektionsberichten der KFV - Prüf- und Kontrollstelle: pdf-file) elektronische Daten beigefügt, die die Identität des Unterzeichners und die Integrität, d.h. die Unverfälschtheit des signierten Inspektionsberichtes feststellen.
Eine Prüfung der Gültigkeit der elektronischen Signatur eines Dokumentes ist auf folgender Website möglich: www.signaturpruefung.gv.at.
Einfach das Dokument hochladen, auf „Prüfen“ klicken und man erhält einen Bericht über die elektronische Signatur.
Anmerkung: Die Inspektionsberichte der KFV - Prüf- und Kontrollstelle werden zuerst vom Gesamtverantwortlichen Leiter (bzw. dessen Stellvertreter) und zuletzt von einem Zeichnungsberechtigten gemäß dem gültigen Akkreditierungsbescheid elektronisch signiert, dessen Unterschrift demnach das vollständige Dokument umfasst.
Weitere Informationen zur elektronischen Signatur erhalten Sie unterwww.digitales.oesterreich.gv.at

