Martin Mascha

Prüfer für Brandmeldeanlagen

Der Spezialist im Bereich Brandschutz unterstützt Unternehmen in allen Fragen und Belangen rund um ihre Brandmeldeanlage. Neben dem fachlichen Know-how schätzen seine Kunde vor allem die individuelle Beratung sowie kompetente Kundenbetreuung. Bei Martin Mascha steht Sicherheit im Bereich des betrieblichen Brandschutzes für Unternehmen an erster Stelle. Qualität schützt
 

Online-Anfrage zur Abschluss­überprüfung und Revision


Kompetente Beratung aus erster Hand. Unser Prüfer meldet sich in Kürze bei Ihnen, um Ihr individuelles Anliegen zu besprechen.

 
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    Anlagenprüfungen


    Wie viel Schaden ein Feuer anrichten kann, hängt unter anderem von funktionierenden Lösch- und Brandmeldeanlagen ab. Im Sinne der Qualitätssicherung schreibt der Gesetzgeber daher Abschlussüberprüfungen und regelmäßige Revisionen vor. Und auch Versicherungen zahlen nur, wenn Inspektionsberichte einer akkreditierten Stelle, wie der KFV – Prüf- und Kontrollstelle, vorliegen.

     

    Die Abschlussprüfung & Revision von Brand­melde­anlagen (BMA)

    Revision: Alle 2 Jahre

    Brandmeldeanlagen (BMA) erkennen einen Brand frühzeitig und leiten die Information an eine Empfangsanlage weiter. Dadurch können die für einen Brandfall festgelegten Maßnahmen eingeleitet werden. Bild: ©iStock/Bertlmann

    Wasser- und Schaumlösch­anlagen

    Revision: jährlich

    Entziehen dem Feuer durch Kühlung die Energie, der Wasserdampf verdrängt den brandnährenden Sauerstoff, die Benetzung verhindert das Ausbreiten des Feuers. Bild: ©iStock/CoolBKK

    Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen

    Revision: alle 2 Jahre

    Diese Brandschutzanlagen führen im Brandfall Brandrauch und Wärme ins Freie ab, um über dem Boden eine rauchfreie Zone zu schaffen. Bild: ©iStock/Shinyfamily

    Druck­­belüftungs­­­anlagen

    Revision: alle 2 Jahre

    Mit dem Erzeugen von Druckdifferenzen bzw. Strömungen zwischen einzelnen Räumen wird das Eindringen von Rauch in festgelegte Bereiche verhindert (Sicherung der Fluchtwege). Bild: ©iStock/Shinyfamily

    Gaslösch­­anlagen

    Revision: alle 2 Jahre

    Löschen den Brand durch Entzug von Sauerstoff oder Wärme (sinnvoll zur Explosionsvermeidung bei Lackbränden od. elektrischen Anlagen) und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Bild: ©iStock

     

    Weitere Prüfer


    Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.