Wolfgang Nell

Fachgebietsleiter Brandmeldeanlagen

Ob Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Gaslöschanlagen oder Druckbelüftungsanlagen: Wolfang Nell unterstützt Sie in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes und legt sein Augenmerk auf sorgfältige Abschlussüberprüfungen sowie fristgerechte Revisionen. Als Fachgebietsleiter für Brandmeldeanlangen kennt er alle betrieblichen Voraussetzungen seiner Auftraggeber bis ins Detail. Qualität schützt
 

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Kompetente Beratung aus erster Hand. Unser Prüfer meldet sich in Kürze bei Ihnen, um Ihr individuelles Anliegen zu besprechen.

 
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    Anlagenprüfungen


    Wie viel Schaden ein Feuer anrichten kann, hängt unter anderem von funktionierenden Lösch- und Brandmeldeanlagen ab. Im Sinne der Qualitätssicherung schreibt der Gesetzgeber daher Abschlussüberprüfungen und regelmäßige Revisionen vor. Und auch Versicherungen zahlen nur, wenn Inspektionsberichte einer akkreditierten Stelle, wie der KFV – Prüf- und Kontrollstelle, vorliegen.

     

    Die Abschlussprüfung & Revision von Brand­melde­anlagen (BMA)

    Revision: Alle 2 Jahre

    Brandmeldeanlagen (BMA) erkennen einen Brand frühzeitig und leiten die Information an eine Empfangsanlage weiter. Dadurch können die für einen Brandfall festgelegten Maßnahmen eingeleitet werden. Bild: ©iStock/Bertlmann

    Wasser- und Schaumlösch­anlagen

    Revision: jährlich

    Entziehen dem Feuer durch Kühlung die Energie, der Wasserdampf verdrängt den brandnährenden Sauerstoff, die Benetzung verhindert das Ausbreiten des Feuers. Bild: ©iStock/CoolBKK

    Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen

    Revision: alle 2 Jahre

    Diese Brandschutzanlagen führen im Brandfall Brandrauch und Wärme ins Freie ab, um über dem Boden eine rauchfreie Zone zu schaffen. Bild: ©iStock/Shinyfamily

    Druck­­belüftungs­­­anlagen

    Revision: alle 2 Jahre

    Mit dem Erzeugen von Druckdifferenzen bzw. Strömungen zwischen einzelnen Räumen wird das Eindringen von Rauch in festgelegte Bereiche verhindert (Sicherung der Fluchtwege). Bild: ©iStock/Shinyfamily

    Gaslösch­­anlagen

    Revision: alle 2 Jahre

    Löschen den Brand durch Entzug von Sauerstoff oder Wärme (sinnvoll zur Explosionsvermeidung bei Lackbränden od. elektrischen Anlagen) und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Bild: ©iStock

     

    Weitere Prüfer


    Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.