Vorbeugender Brandschutz in Hotels


Warum sind Brandschutzanlagen für Hotels erforderlich? Und welche Rolle spielen Brandschutzbeauftragte in Hotels?
27
Mrz
2019

Vorbeugender Brandschutz in Hotels: Warum erforderlich?

Brandschutz in Hotels: Hotelbetriebe sind aufgrund ihrer spezifischen betrieblichen Besonderheiten, wie z. B. der Lagerung von leicht entflammbaren Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder durch Saunen und andere Wellnesseinrichtungen, erhöhten Brandrisiken ausgesetzt. Da Brände in Beherbergungsbetrieben jedoch nicht nur die Unternehmensexistenz und das Sachvermögen bedrohen, sondern auch immer eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Menschenleben gefährden, gelten in der Hotellerie besondere Bestimmungen und gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz.

Richtlinien für Brandschutzmaßnahmen in der Hotellerie

Zur Vermeidung von Bränden sind von Hotelbetrieben verschiedene bauliche, planerische, organisatorische und technische Maßnahmen umzusetzen. Diese sind in Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Regeln/Normen/Richtlinien der Technik sowie betriebsinternen Regelungen festgelegt. Besonders erwähnenswert sind hier vor allem die Richtlinien des österreichischen Instituts für Bautechnik (hier vor allem die OIB-Richtlinie 2 zum Thema Brandschutz) sowie die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz, wie beispielsweise die TRVB 144/82 (N) „Beherbergungsbetriebe – Betriebliche Maßnahmen“ für Inhaber von Beherbergungsbetrieben. Generell gilt für Unternehmer, dass bei Neu- oder Umbauten von Hotel- oder Gastronomiebetrieben immer ein professionelles Brandschutzkonzept in Betracht gezogen werden sollte. Dieses ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben aber meist sehr sinnvoll, da es dem Betreiber einerseits hilft, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und andererseits, eine langfristige, aufeinander abgestimmte Planung der Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen.

Brandschutzanlagen-Wartung in Hotels

Im Brandschutzkonzept wird unter anderem festgehalten, welche Brandschutzeinrichtung (z. B. Brandmeldeanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage etc.) installiert werden muss. Diese muss noch vor der ersten Inbetriebnahme einer Abschlussüberprüfung unterzogen werden. Weiters sind neben der Eigenkontrolle durch den Brandschutzbeauftragten zusätzlich auch regelmäßige Revisionen der Anlage für eine einwandfreie Funktionsweise vorgeschrieben. Je nach Anlage sind diese entweder jährlich oder alle zwei Jahre durchzuführen.

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Brandschutzbeauftragte in Hotels: Eine große Verantwortung

Neben der regelmäßigen Wartung der Brandschutzanlagen ist außerdem die Ernennung von im Betrieb für den Brandschutz verantwortlichen Personen sowie deren erforderliche Aus- und Weiterbildung vorgeschrieben. Je nach Hotelgröße und den entsprechenden Betriebsverhältnissen gibt die Behörde die Anzahl der zu bestellenden Brandschutzbeauftragten bzw. Brandschutzwarte vor. Diese sind unter anderem für die Unterweisung und Schulung des Personals, die Durchführung von regelmäßigen Eigenkontrollen sowie die Veranlassung der Überprüfung der Brandschutzanlagen zuständig und tragen somit eine große Verantwortung. Für die Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten bietet die KFV Sicherheit-Service GmbH entsprechende Angebote: Alle Informationen zu den genauen Inhalten sowie Kursterminen der Brandschutzschulungen finden sich auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Schulung“.

  • Bild ©: iStock/Ziga Plahutar
 

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