Vorbeugender Brandschutz in Hotelbetrieben


Warum sind Brandschutzanlagen für Hotels erforderlich? Und welche Rolle spielen Brandschutzbeauftragte in Hotels?
27
Mrz
2019

Vorbeugender Brandschutz in Hotels: Warum erforderlich?

Hotelbetriebe sind aufgrund ihrer spezifischen betrieblichen Besonderheiten, wie z. B. der Lagerung von leicht entflammbaren Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder durch Saunen und andere Wellnesseinrichtungen, erhöhten Brandrisiken ausgesetzt.

Da Brände in Beherbergungsbetrieben jedoch nicht nur die Unternehmensexistenz und das Sachvermögen bedrohen, sondern auch immer eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Menschenleben gefährden, gelten in der Hotellerie besondere Bestimmungen und gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz.

Richtlinien für Brandschutzmaßnahmen in der Hotellerie

Zur Vermeidung von Bränden in Hotelbetrieben sind verschiedene bauliche, planerische, organisatorische und technische Maßnahmen umzusetzen. Diese sind in Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Regeln/Normen/Richtlinien der Technik sowie betriebsinternen Regelungen festgelegt. Besonders relevant sind vor allem die Richtlinien des österreichischen Instituts für Bautechnik (hier vor allem die OIB-Richtlinie 2 zum Thema Brandschutz) sowie die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz, wie beispielsweise die TRVB 144/82 (N) „Beherbergungsbetriebe – Betriebliche Maßnahmen“ für Inhaber von Beherbergungsbetrieben.

Generell gilt, dass bei Neu- oder Umbauten von Hotels immer ein professionelles Brandschutzkonzept erstellt werden sollte. Dieses ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, aber meist sehr sinnvoll, da es dem Betreiber einerseits hilft, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und andererseits, eine langfristige, aufeinander abgestimmte Planung der Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen.

Brandschutzanlagen-Wartung in Hotels

Im Brandschutzkonzept wird unter anderem festgehalten, welche Brandschutzeinrichtung (z. B. Brandmeldeanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage etc.) installiert werden muss. Diese muss noch vor der ersten Inbetriebnahme einer Abschlussüberprüfung unterzogen werden. Weiters sind neben der Eigenkontrolle durch den Brandschutzbeauftragten zusätzlich auch regelmäßige Revisionen der Anlage für eine einwandfreie Funktionsweise vorgeschrieben. Je nach Anlage sind diese entweder jährlich oder alle zwei Jahre durchzuführen.

Sie sind auf der Suche nach einem Unternehmen, das bei Ihrer Brandschutzanlage die erforderliche Abschlussüberprüfung oder Revision durchführt?

Dann wenden Sie sich am besten direkt an unsere Experten der KFV – Prüf- und Kontrollstelle und vereinbaren gleich Ihren Überprüfungstermin! Im Rahmen eines langfristigen Vertrages behalten wir als ermächtigte Stelle Ihre Revisionsintervalle im Auge und erinnern Sie rechtzeitig, bevor der nächste Überprüfungstermin ansteht.

Servicehotline: 05 77 0 77 8100 | E-Mail: service@kfv.at

Brandschutzbeauftragte in Hotels: Eine große Verantwortung

Neben der regelmäßigen Wartung der Brandschutzanlagen ist außerdem die Ernennung von im Betrieb für den Brandschutz verantwortlichen Personen sowie deren erforderliche Aus- und Weiterbildung vorgeschrieben.

Je nach Hotelgröße und den entsprechenden Betriebsverhältnissen gibt die Behörde die Anzahl der zu bestellenden Brandschutzbeauftragten bzw. Brandschutzwarte vor. Diese sind unter anderem für die Unterweisung und Schulung des Personals, die Durchführung von regelmäßigen Eigenkontrollen sowie die Veranlassung der Überprüfung der Brandschutzanlagen zuständig und tragen somit eine große Verantwortung.

Für die Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten bietet die KFV Sicherheit-Service GmbH entsprechende Angebote: Alle Informationen zu den genauen Inhalten sowie Kursterminen der Brandschutzschulungen finden sich auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Schulung“.

 

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