Instandhaltung und Revision von BMA – was ist der Unterschied?
Was unterscheidet Wartung und Revision von Brandmeldeanlagen? Wir erklären Aufgaben, Ziele und warum beide Prüfungen unverzichtbar sind.
23Jan.
2026
Damit Brandschutzanlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig überprüft werden. Dabei tauchen häufig Begriffe auf, die oft verwechselt oder gleichgesetzt werden: Instandhaltung (umgangssprachlich Wartung) und Revision. Beide Überprüfungen sind wesentliche Bestandteile eines funktionierenden Brandschutzes – verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele.
Instandhaltung: Technische Funktionsfähigkeit der Einzelkomponenten
Die Instandhaltung oder Wartung dient der Überprüfung der technischen Funktionsfähigkeit von Brandschutzanlagen. Dabei werden die einzelnen Komponenten der Anlage kontrolliert, getestet und bei Bedarf instandgesetzt. Diese Arbeiten werden von befugten Fachfirmen nach Abschluss eines Wartungsvertrags durchgeführt.
Am Beispiel einer Brandmeldeanlage (BMA) bedeutet das: Im Zuge der Wartung werden alle Melder geprüft. Steuereinrichtungen, Software sowie Updates, elektronische Bauteile sowie weitere technische Bauteile werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren. Die Wartung stellt somit sicher, dass die Anlage aus technischer Sicht betriebsbereit ist. Die Ergebnisse werden in einem Instandhaltungsprotokoll dokumentiert.
Revision: Überprüfung des Gesamtsystems
Im Rahmen einer Revision wird nicht jede einzelne Komponente betrachtet, sondern die Funktion der Anlage als Gesamtsystem. Ziel ist es zu überprüfen, ob die Brandschutzanlage im Auslösefall tatsächlich das macht und bewirkt, wofür sie vorgesehen ist. Revisionen werden nicht von Fachfirmen, sondern von abnehmenden Stellen wie beispielsweise der KFV - Prüf- und Kontrollstelle durchgeführt.
Bei Brandmeldeanlagen werden Revisionen im Regelfall alle zwei Jahre durchgeführt. Dabei werden nur wenige Melder ausgelöst - entscheidend ist nicht die Anzahl der geprüften Melder, sondern die Wirksamkeit der Anlage: Welche Abläufe werden in Gang gesetzt? Funktionieren Alarmierung, Weiterleitung und Steuerungen wie geplant? Diese Funktionsprüfungen werden nicht im Zuge der Instandhaltung, sondern nur bei der Revision durchgeführt. Weiters wird kontrolliert, ob die organisatorischen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind, beispielsweise ob die Zugänglichkeit zu den wesentlichen Anlagenbestandteilen sichergestellt ist und alle Unterlagen am aktuellen Stand sind. Nur diese ganzheitliche Betrachtung zeigt, ob die Anlage ihren Schutzzweck im Ernstfall wirklich erfüllt.
Da Wartungen und Revisionen von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarte koordiniert werden, tragen sie eine große Verantwortung. Für sie sind deshalb umfassende und laufende Aus- und Weiterbildungen vorgeschrieben.
Berücksichtigung von Veränderungen und behördlichen Vorgaben
Ein wesentlicher Bestandteil der Revision ist die Prüfung von Veränderungen am Objekt. Umbauten, Nutzungs- oder Widmungsänderungen können erhebliche Auswirkungen auf den Brandschutz haben. Im Zuge der Revision wird daher überprüft, ob die bestehende Anlage noch zur aktuellen Nutzung des Gebäudes passt.
Gleichzeitig wird kontrolliert, ob die behördlichen Auflagen weiterhin eingehalten werden und die Anschaltebedingungen an eine öffentliche Feuerwehr erfüllt sind. Dies ist nicht nur aus sicherheitstechnischer Sicht von Bedeutung, sondern auch relevant für den Versicherungsschutz. Nur eine Anlage, die den aktuellen Anforderungen entspricht und korrekt funktioniert, bietet im Schadensfall die notwendige Absicherung.
Instandhaltung und Revision im Brandschutz erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen einander. Die Instandhaltung stellt die technische Funktionsfähigkeit der einzelnen Komponenten sicher, die Revision behandelt die brandschutztechnische Wirksamkeit der Anlage als Gesamtsystem. Erst das Zusammenspiel beider Maßnahmen gewährleistet einen zuverlässigen und nachhaltigen Brandschutz.
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