Abschlussüberprüfung & Revision von Brandschutz­einrichtungen


Hinweise und Informationen zur Überprüfung von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen und Co.
11
Sep
2018

Inbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen

Nach der Errichtung von Brandschutzeinrichtungen wie Lösch- und Brandmeldeanlagen sind diese einer Abschlussüberprüfung zu unterziehen. Dabei wird untersucht, ob die Anlage einwandfrei funktioniert und die gegebenen Auflagen erfüllt werden.

Bei der Abschlussüberprüfung werden die einzelnen Bestandteile einer Anlage, die Funktionsfähigkeit, die Stromversorgung, der Schutzumfang sowie die Brandfallsteuerung durch einen Brandschutztechniker überprüft. Dies dient einerseits der Qualitätssicherung, andererseits auch der Absicherung im Versicherungsfall. Denn Kosten, die durch Feuerschäden entstehen, werden nur dann von der Versicherung übernommen, wenn für die Anlage von einer akkreditierten Stelle – wie der KFV – Prüf- und Kontrollstelle – ausgestellte Inspektionsberichte vorliegen.

Revisionsintervalle für Brandschutzeinrichtungen

Bei regelmäßigen Revisionen, die je nach Art der Brandschutzeinrichtung in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt werden müssen, wird überprüft, ob die Funktionsfähigkeit der Anlage weiterhin gegeben ist. Dabei werden auch Um- und Zubauten im Inspektionsbericht berücksichtigt, da diese die Wirkungsweise beeinflussen können und oft auch feuerpolizeiliche, gewerbe- und versicherungsrechtliche Folgen haben können.

Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Revisionsintervalle:

Brandmeldeanlagen: Revision alle 2 Jahre. Dazu zählen:
–       Brandmeldeanlagen
–       Brandmeldeanlagen inkl. Brandfallsteuerung
–       TRVB 114 /15 (S) “Anschaltbedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren”
–       Interventionsschaltung

Wasser- und Schaumlöschanlagen: jährliche Revision. Dazu zählen:
–       Sprinkleranlagen
–       Sprühwasser-Löschanlagen
–       Wasserhochdruckvernebelungsanlagen
–       Erweiterte automatische Löschhilfen (EAL)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Revision alle 2 Jahre. Dazu zählen:
–       Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
–       Brandrauchentlüftungsanlagen
–       Brandrauchabsauganlagen

Druckbelüftungsanlagen: Revision alle 2 Jahre.

Gaslöschanlagen: Revision alle 2 Jahre. Darunter fallen Gaslöschanlagen mit den Löschmitteln:
–       Stickstoff
–        Inergen
–       Argon
–      CO2
Ausgenommen sind alte Gaslöschanlagen für das Löschmittel CO2 (TRVB 140 /84 (S) – CO2 Löschanlagen), diese müssen jährlich überprüft werden.

Der Revisionswecker – immer am aktuellsten Stand

Um die gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsintervalle einzuhalten, bietet die KFV – Prüf- und Kontrollstelle ein besonderes Service: den Revisionswecker. Dieses beinhaltet, dass wir für Sie im Rahmen eines langfristigen Vertrages die Revisionsintervalle Ihrer Anlagen im Auge behalten und rechtzeitig Kontakt mit Ihnen aufnehmen, sobald Ihr nächster Überprüfungstermin näher rückt. Damit übersehen Sie keine Fristen mehr und sparen auch noch Geld, da wir für langfristige Verträge bessere Konditionen anbieten können.

Wir helfen Ihnen weiter!

Sie möchten ein individuelles Angebot für eine Abschlussüberprüfung oder Revision erhalten oder haben weitere Fragen zur Anlagenprüfung?
Dann kontaktieren Sie uns!

Unser Versprechen an Sie: Nach abgeschlossener Revision vor Ort stellen wir Ihnen den Inspektionsbericht innerhalb von zwei Werktagen zur Verfügung.

 

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