Brandschutz und Gefahrenprävention im Krankenhaus


Fluchtunfähige Patienten und komplexe Gebäudestrukturen erfordern besondere Brandschutzmaßnahmen in Spitälern.
08
Mai
2019

Herausforderungen beim Brandschutz in Krankenhäusern

Trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen können Brände in Krankenhäusern oder Krankenanstalten leider nicht immer vermieden werden. Dabei machen komplexe Gebäudestrukturen und eine hohe Anzahl an fluchtunfähigen Personen den Einsatz für Rettungskräfte zu einem schwierigen Unterfangen. Deshalb gilt: Der Brand muss im frühestmöglichen Stadium bekämpft werden, um etwaige verheerende Schäden zu vermeiden. Dafür sind entsprechende Brandschutzmaßnahmen unabdingbar, beispielsweise Brandschutzbeauftragte, baulichen Maßnahmen (Unterteilung des Gebäudes in Brand- bzw. Rauchabschnitte) und die Installation und Wartung von Brandschutzanlagen.

Brandschutz: Besondere Gefahren in Krankenhäusern

Der vorbeugende Brandschutz in Spitälern verfolgt das besondere Ziel, dass Patienten so lange wie möglich in den Zimmern verbleiben können. Ähnlich wie beim Brandschutz für Senioren ist dies darin begründet, dass eine Evakuierung aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfähigkeit vieler Patienten nur durch die Hilfe anderer möglich wäre und somit einen überdurchschnittlichen Einsatz von Pflegepersonal bzw. Einsatzkräften zur Folge hätte. Insbesondere gilt dies für die Bereiche der Intensivmedizin und die Operationssäle, wo eine Evakuierung beinahe unmöglich ist. Ein Verbleib der Patienten und Besucher in den Zimmern ist darüber hinaus sinnvoll, da häufig nicht vom Feuer selbst, sondern vom Brandrauch die größte Gefahr ausgeht. Dieser kann sich beispielsweise auf den Gängen vor den Zimmern sammeln. Aus diesem Grund sind Flucht- und Rettungswege stets vor Raucheintritt zu schützen oder der Rauch durch installierte Brandschutzeinrichtungen (z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) abzuführen.

Brandschutzanlagen-Wartung in Krankenhäusern

Welche Brandschutzanlagen (BrandmeldeanlageRauch- und Wärmeabzugsanlage etc.) in einem Krankenhaus zu installieren sind, wird von der Behörde bzw. im jeweiligen Brandschutzkonzept festgelegt. Dabei gilt, dass jede Brandschutzeinrichtung noch vor ihrer ersten Inbetriebnahme von einer akkreditierten Inspektionsstelle im Rahmen einer Abschlussüberprüfung kontrolliert werden muss. Nach Inbetriebnahme sorgen regelmäßige Wartungen der Brandschutzanlagen im Krankenhaus für einwandfreie Funktionalität, damit im Brandfall Leben geschützt bzw. gerettet werden kann. Abhängig von der Art der Anlage sind Brandschutzanlagen entweder jährlich oder alle zwei Jahre zu überprüfen. Abschlussüberprüfungen und Revisionen der Brandschutzanlagen in Krankenhäusern sind von einer akkreditierten Inspektionsstelle durchzuführen. Die Brandschutzexperten der KFV-Prüf- & Kontrollstelle stehen Ihnen diesbezüglich gerne kompetent und beratend zur Seite. Für Terminvereinbarungen erreichen Sie uns entweder telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-8100 oder per E-Mail unter service@kfv.at.

Brandschutzbeauftragte in Krankenhäusern

Zusätzlich zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen sorgen auch speziell ausgebildete Brandschutzbeauftragte im Krankenhaus für mehr Sicherheit. Zum Aufgabengebiet eines Brandschutzbeauftragten gehören beispielsweise regelmäßige Eigenkontrollen und das Veranlassen der Revision der installierten Brandschutzanlagen. Brandschutzbeauftragte in Krankenhäusern sind weiters für die Ausarbeitung unterschiedlicher Ordnungen, wie etwa der Brandschutzordnung, einer bereichsbezogenen Evakuierungsordnung oder Alarmierungsordnung, zuständig. Als Grundlage dafür dient die TRVB-Richtlinie 133/05 (N) „Krankenhäuser und Pflegeheime – Teil 2 – Betriebliche Maßnahmen“. Termine für entsprechende Weiterbildungen – die von Brandschutzbeauftragten zur Erneuerung des Brandschutzpasses regelmäßig besucht werden müssen – unter dem Menüpunkt Schulungen einsehbar und online buchbar. Das könnte Sie auch interessieren:
 

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