Brandschutz im Pflegeheim: Vorbeugung als bester Schutz


Die spezielle Bauweise und die Ansammlung vieler hilfsbedürftiger Personen machen den Brandschutz in einem Alten- oder Pflegeheim zur Herausforderung.
29
Mrz
2021

Betrachtet man Brandschutzkonzepte für Pflegeheime, so müssen dabei viele besondere Faktoren berücksichtigt werden. Neben der großen und teils verschachtelten Bauweise stellt vor allem die hohe Zahl an fluchtunfähigen Personen eine besondere Herausforderung dar. Darum gilt hier umso mehr: Der beste Brand ist der, der erst gar nicht entsteht. Doch welche Punkte müssen für den bestmöglichen Brandschutz im Pflegeheim berücksichtigt werden?

Vorgaben zum Brandschutz in Pflege- und Altenheimen

Der Brandschutz im Pflegeheim beginnt bereits in der Planungsphase. Da Pflegeheime als Örtlichkeiten einzustufen sind, deren Bewohner größtenteils keinen eigenen Beitrag zu einer Evakuierung leisten können, deren Evakuierung nicht sofort möglich ist beziehungsweise zu einer Gesundheitsgefährdung führen könnte, sind hier höchstmögliche brandschutztechnische Sicherheitsstandards einzuhalten. Das betrifft bauliche Maßnahmen (Unterteilung des Gebäudes in Brand- und Evakuierungsabschnitte), die Installation von Brandschutzanlagen und die korrekte Berechnung der notwendigen Anzahl von Feuerlöschern, aber auch die Ausbildung von entsprechend geschultem Personal (Brandschutzwarte und Brandschutzbeauftragte).

Baulicher Brandschutz in Alters- und Pflegeheimen

Die vom Österreichischen Institut für Bautechnik publizierten OIB-Richtlinien harmonisieren die unterschiedlichen Landesbaugesetze. Die OIB-Richtlinie 2 umfasst alle Bestimmungen rund um den baulichen Brandschutz, so auch für Alten- und Pflegeheime. Hier werden neben der Beschaffenheit von Fluchtwegen in Alten- und Pflegeheimen auch Brandabschnitte, der benötigte Feuerwiderstand von Wänden und Türen, Voraussetzungen für Brandmeldeanlagen oder auch Anforderungen an Löschhilfen definiert. Ergänzend legt auch die TRVB 133/ 05 (N) Anforderungen an die Betriebsbrandschutzorganisation fest und ist für alle Pflegeheime (und auch Krankenhäuser) anzuwenden, sofern es keine bestehenden bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften gibt. Dennoch gilt: Vor der Inbetriebnahme müssen die Brandschutzanlagen einer Abschlussüberprüfung, bei laufendem Betrieb gesetzlich definierten regelmäßigen Revisionen unterzogen werden.

Sowohl für Abschlussüberprüfungen als auch für Revisionen stehen Ihnen die Experten der KFV Sicherheit-Service GmbH gerne zur Verfügung. Termine können Sie unter der Rufnummer 05 77077 8100 oder per Mail unter service@kfv.at vereinbaren.

Organisatorische Brandschutzmaßnahmen im Pflege- und Altenheim

Ergänzend zu den Brandschutzmaßnahmen im baulichen Bereich gelten in Alters- und Pflegeheimen auch besondere organisatorische Maßnahmen. Dadurch sollen Brände einerseits so gut wie möglich vermieden werden, andererseits ist man damit auch bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet. So muss es in jedem Pflege- und Altenheim einen Brandschutzbeauftragten geben, der alle brandschutztechnischen Besonderheiten seiner Einrichtung genau kennt. Er entwirft Alarmpläne, schult andere Mitarbeiter und sorgt für die regelmäßige Wartung der Brandschutzeinrichtungen. Außerdem muss es eine unterwiesene Person für Evakuierungen geben, die im Ernstfall für den koordinierten Ablauf der Rettung aller hilfsbedürftigen Bewohner mitverantwortlich ist. Denn gerade in Alten- und Pflegeheimen ist das richtige Verhalten im Brandfall absolut entscheidend!

Zusammengefasst: Brandschutz in Alters- und Pflegeheimen zieht sich von der Planung über die bauliche Umsetzung bis in den laufenden Betrieb. Nur wenn alle in den OIB-Richtlinien und Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) definierten Maßnahmen entsprechend berücksichtigt werden, kann von einem bestmöglichen Schutz der Pflegeeinrichtung gesprochen werden. Durch regelmäßige Kontrolle der Brandschutzanlagen und entsprechende Weiterbildung des Brandschutzpersonals können so Brände verhindert werden.

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