Wie viele Feuerlöscher benötige ich?
Wie viele Feuerlöscher Sie in Ihrem Betrieb benötigen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
21Dez
2020
Ob in öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden oder im Eigenheim: Vorbeugender Brandschutz begleitet uns in unserem Alltag auf Schritt und Tritt. Gerade für den Brandschutz verantwortliche Personen benötigen fundierte Kenntnisse rund um das Thema, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden zu können. Zu diesem Wissen zählt auch die Ermittlung der Anzahl der benötigten Feuerlöscher in Betrieben und Einrichtungen. Wie viele Feuerlöscher müssen pro Quadratmeter Nutzfläche vorhanden sein und wie ermittle ich diesen Wert? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Ermittlung der Anzahl an vorgeschriebenen Feuerlöschern
Abhängig davon, um welchen Betrieb es sich handelt, gibt es unterschiedliche Auflagen dazu, wie der vorbeugende Brandschutz in Gebäuden organisiert sein muss. Diese reichen von der Ausbildung eigener Brandschutzwarte und Brandschutzbeauftragter über das Vorhandensein spezieller Brandschutzanlagen bis hin zur genannten Ermittlung der Anzahl der benötigten Feuerlöscher. Die Ermittlung der erforderlichen Anzahl an Löschmitteln ist in der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 124/17 (F) geregelt. Das Löschvermögen von tragbaren Feuerlöschern wird auf Basis ihrer Füllmenge, der Löschwirkung und der zu löschenden brennbaren Stoffe eingestuft. Aus diesem Grund wird bei der Eruierung der Anzahl nicht von Löschgeräten, sondern von zur Verfügung stehenden Löschmitteleinheiten (LE) gesprochen.
Die Berechnung der benötigten LE wird in folgenden Schritten durchgeführt:
- Ermittlung der Brandklasse von brennbaren Stoffen und des Löschmittels
- Einstufung der Brandgefährdung des Betriebs
- Feststellung der Nutzfläche und Ermittlung der Löschmitteleinheiten
- Berechnung der erforderlichen Anzahl an Feuerlöschern entsprechend der Löschmitteleinheiten
Materialien werden gemäß der Europäischen Norm EN 2 nach den folgenden Brandklassen eingestuft:
Brandklasse | Beschreibung |
A | Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen |
B | Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen |
C | Brände von Gasen |
D | Brände von Metallen |
F | Brände von Speiseölen und -fetten |
Aus der Ermittlung der Brandklasse ergibt sich die Wahl des Löschmittels. So können Brände der Klasse A bedenkenlos mit Wasser gelöscht werden, während beispielsweise bei Bränden ab der Klasse D keinesfalls Wasser zum Einsatz kommen darf.
Die Brandgefährdung eines Betriebs kann entweder als normal oder als hoch eingestuft werden. Büroräumlichkeiten unterliegen einer normalen, Lagerräumlichkeiten mit brennbaren Stoffen einer hohen Brandgefährdung. In weiterer Folge ist es von der Nutzfläche abhängig, wie viele Löschmitteleinheiten zur Verfügung gestellt werden müssen.
Brandgefährdung | Nutzfläche | Erforderliche LE |
normal | je angefangene 200 m²
oder je angefangene 500 m² |
4 LE
min. 1 TFL* und 1 WH** |
hoch | je angefangene 200 m²
oder 4 LE pro 200 m² + je angefangene 500 m² |
12 LE
min. 1 TFL und 1 WH |
* Tragbarer Feuerlöscher ** Wandhydrant
Aus den genannten Faktoren Brandklasse, dem sich daraus ergebenden Löschmittel, Brandgefährdung und Nutzfläche kann unter Hinzuziehung der TRVB 124/17 (F) nun ermittelt werden, wie viele Löschmitteleinheiten in ihrem Betrieb benötigt werden. Die gesetzlichen Vorgaben zur richtigen Wartung der Feuerlöscher müssen jedenfalls ebenso eingehalten werden.
Vorbeugender Brandschutz rettet Leben! Wer seine Brandschutzanlagen regelmäßig wartet und sich an alle Auflagen und gesetzlichen Vorgaben zur Bereitstellung von geeigneten Löschmitteln hält, ist auf den Ernstfall bestens vorbereitet.
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