Wie viele Feuerlöscher benötige ich?


Wie viele Feuerlöscher Sie in Ihrem Betrieb benötigen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
21
Dez
2020

Ob in öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden oder im Eigenheim: Vorbeugender Brandschutz begleitet uns in unserem Alltag auf Schritt und Tritt. Gerade für den Brandschutz verantwortliche Personen benötigen fundierte Kenntnisse rund um das Thema, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden zu können. Zu diesem Wissen zählt auch die Ermittlung der Anzahl der benötigten Löschmitteln in Betrieben und Einrichtungen. Wie viele Feuerlöscher müssen pro Quadratmeter Nutzfläche vorhanden sein und wie ermittle ich diesen Wert? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Ermittlung der Anzahl an vorgeschriebenen Feuerlöschern

Abhängig davon, um welchen Betrieb es sich handelt, gibt es unterschiedliche Auflagen dazu, wie der vorbeugende Brandschutz in Gebäuden organisiert sein muss. Diese reichen von der Ausbildung eigener Brandschutzwarte und Brandschutzbeauftragter über das Vorhandensein spezieller Brandschutzanlagen bis hin zur genannten Ermittlung der Anzahl an benötigten Feuerlöschern. Die Ermittlung der erforderlichen Anzahl an Löschgeräten ist in der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 124/17 (F) geregelt. Die Eruierung des notwendigen Löschvermögens erfolgt in Abhängigkeit von der Brandgefährdungskategorie (geringe, mittlere und hohe), der Nettogrundfläche je Geschoß, dem Löschvermögen (Prüfobjekt) für die jeweilige Brandklasse und der maximale Gehweglänge bis zum Tragbaren Feuerlöscher.

Die Berechnung des benötigten Löschvermögens wird in folgenden Schritten durchgeführt:

  1. Ermittlung der Brandklasse von brennbaren Stoffen und des Löschmittels
  2. Einstufung der Brandgefährdung des Betriebs
  3. Feststellung der Nutzfläche und Definition der maximalen Gehweglänge
  4. Berechnung der erforderlichen Anzahl an Feuerlöschern

Materialien werden gemäß der Europäischen Norm EN 2 nach den folgenden Brandklassen eingestuft:

Brandklasse Beschreibung
A Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen
B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
C Brände von Gasen
D Brände von Metallen
F Brände von Speiseölen und -fetten

Aus der Ermittlung der Brandklasse ergibt sich die Wahl des Löschmittels. So können Brände der Klasse A bedenkenlos mit Wasser gelöscht werden, während beispielsweise bei Bränden ab der Klasse D keinesfalls Wasser zum Einsatz kommen darf.

Die Brandgefährdung eines Betriebs kann entweder als gering, mittel oder hoch eingestuft werden. Büroräumlichkeiten unterliegen einer normalen, Lagerräumlichkeiten mit brennbaren Stoffen einer hohen Brandgefährdung. In weiterer Folge ist es von der Nutzfläche und der Gehweglänge abhängig, wie viele Löschmitteleinheiten zur Verfügung gestellt werden müssen.

Brandgefährdungs-kategorie Minimales Löschvermögen je TFL* für die Brandklasse A Minimales Löschvermögen je TFL für die Brandklasse B Maximale Netto- Grundfläche je Geschoß je TFL Maximale Gehweglänge zum TFL
Geringe 13A 55B 400 m² 40 m
Mittlere 21A 144B 200 m² 20 m
Hohe 27A 233B 100 m² 10 m

* Tragbarer Feuerlöscher

Aus den genannten Faktoren kann unter Hinzuziehung der TRVB 124/17 (F) nun ermittelt werden, wie viele Löschmitteleinheiten in ihrem Betrieb benötigt werden. Die gesetzlichen Vorgaben zur richtigen Wartung der Feuerlöscher müssen jedenfalls ebenso eingehalten werden.

Vorbeugender Brandschutz rettet Leben! Wer seine Brandschutzanlagen regelmäßig wartet und sich an alle Auflagen und gesetzlichen Vorgaben zur Bereitstellung von geeigneten Löschmitteln hält, ist auf den Ernstfall bestens vorbereitet.

 

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