Feuerlöscher richtig warten: Gesetzliche Vorgaben
Worauf bei der Wartung von tragbaren Feuerlöschern zu achten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
17Jul
2019
Feuerlöscher können im Brandfall Leben retten. Doch nur, wer sie ordnungsgemäß in den vorgeschriebenen Intervallen wartet, kann sicher sein, dass sie in Brandsituationen voll einsatzfähig sind. Dies gilt gleichermaßen für Feuerlöscher in den eigenen vier Wänden und in Betrieben.
Gesetzlich geregelt: Regelmäßige Wartung von Feuerlöschern
Feuerlöscher müssen in Österreich nach gesetzlichen Vorgaben alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen überprüft werden. Die Überprüfung wird mit einer Prüfplakette nach ÖNORM F 1053 am Gerät dokumentiert und auf dieser auch der Zeitpunkt der Überprüfung sowie der nächstfälligen Überprüfung ersichtlich ist. Dies gilt sowohl für Privathaushalte als auch für Feuerlöscher in Betrieben. In Betrieben sind die für den Brandschutz eines Betriebs verantwortlichen Personen (Brandschutzwarte oder Brandschutzbeauftragte) dafür zuständig. Damit sie alle nötigen Wartungen, die Anzahl, Art und Alter dieser Feuerlöscher im Blick behalten können, ist eine dokumentarische Übersicht sinnvoll. In dieser kann auch festgehalten werden, wann die nächste Wartung der Feuerlöscher ansteht und welche Modelle instand zu setzen bzw. auszutauschen sind. In Privathaushalten sind die Eigentümer eigenständig dafür verantwortlich, die entsprechenden Prüfintervalle einzuhalten und die Feuerlöscher von einer zertifizierten Stelle warten zu lassen.
Welche Arten von tragbaren Feuerlöschern gibt es?
Am Markt gibt es unterschiedliche tragbare Feuerlöscher mit verschiedenen Löschmitteln (Wasser, Schaum, Pulver, Löschgas): Grundsätzlich unterscheidet man bei der Bauart zwischen Gaslöscher, Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher. Während bei Letzterem Treib- und Löschmittel in einem Behälter vereint sind, was die Inbetriebnahme um einen Zwischenschritt vereinfacht, befinden sich die beiden Mittel beim Aufladelöscher in zwei getrennten Systemen. Zwar ist die Anschaffung der Aufladelöscher etwas teurer, die Gesamtlebensdauer ist jedoch länger und es ist mit geringeren Wartungskosten zu rechnen. Wie der Name bereits vermuten lässt, steht der Dauerdrucklöscher übrigens permanent unter Druck – bereits eine kleine undichte Stelle kann Teile des Treibmittels unbemerkt entweichen lassen, was sich negativ auf die Lebensdauer auswirkt. Bei einem Gaslöscher dient Kohlendioxid (CO2) als Löschmittel. Das Löschgas ist ein rückstandsfreies Löschmittel und dient bei Lackbränden oder elektrischen Anlagen zur Vermeidung von Sekundärschäden beim Löschen, hierbei ist allerdings die Sauerstoffverdrängende Wirkung im speziellen in kleineren Räumen zu beachten.
Was wird bei einer Wartung von tragbaren Feuerlöschern überprüft?
Prinzipiell gilt, dass die Wartung tragbarer Feuerlöscher ausschließlich durch einen Sachkundigen gemäß ÖNORM F 1053 durchgeführt werden darf. Folgende Kriterien werden geprüft:
- allgemeiner Zustand und Gesamteindruck
- äußerliche Roststellen, Verfärbungen und Risse
- Vollständigkeit der Beschriftung und des Schutzanstrichs
- Optik von Sicherungen, Auslösearmaturen und Schläuchen
- Zustand von Anschlüssen, Dichtungen, Halterung und Gewinde
- Volumen und Gewicht
- Sauberkeit von Löschschlauch und Austrittsdüse
- Einhaltung von vorangegangenen Prüffristen
- Gängigkeit der Armaturen
- Zustand des Löschmittels
Wurde die Wartung vollständig durchgeführt, werden die Beschriftung und die Prüfplakette erneuert. Der Verantwortliche im Betrieb bzw. die Privatperson erhält einen schriftlichen Prüfbericht, in dem etwaige Mängel festgehalten und das Datum der Prüfung notiert werden. Es empfiehlt sich, den Prüfbericht aufzubewahren, damit man ihn bei einem möglichen Schadensfall der Versicherung vorlegen kann.
Ausschließlich die regelmäßige und professionell durchgeführte Wartung kann im Ernstfall garantieren, dass der Feuerlöscher einwandfrei funktioniert. Hier gilt also: Wer diese alle zwei Jahre veranlasst, ist im Falle eines Brandes klar im Vorteil.
Nähere Details zur ersten und erweiterten Löschhilfe finden Sie auch in der TRVB (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz) 124 /17 (F).
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