Brandschutz in Betrieben: Brandschutzbeauftragte & Brandschutzwarte sorgen für Sicherheit


Warum Personen für den Brandschutz im Unternehmen bestellt werden müssen und was die Aus- und Weiterbildung im Detail umfasst.
14
Jul
2018

Erforderliche Personen für den Brandschutz in Betrieben

Jeder Unternehmer in Österreich ist dazu verpflichtet, für entsprechenden Brandschutz in seinem Betrieb zu sorgen. Es müssen somit Personen im eigenen Unternehmen ernannt werden, die für die Alarmierung der Feuerwehr, die Brandbekämpfung und die Evakuierung zuständig sind.

Weiters kann aber auch die Behörde die Bestellung von Brandschutzbeauftragen bzw. Brandschutzwarten vorschreiben, wenn aufgrund besonderer Verhältnisse in der jeweiligen Firma ein wirksamer Brandschutz der Arbeitnehmer notwendig wird. Dies trifft z. B. zu, wenn eine bestimmte Anzahl der in der Arbeitsstätte anwesenden Personen überschritten wird oder bestimmte Arbeitsvorgänge oder Arbeitsverfahren eingesetzt werden. Weiters auch, wenn bestimmte Arbeitsstoffe verwendet werden oder die Einrichtungen, die Arbeitsmittel, die Lage, die Abmessungen, die bauliche Gestaltung oder Nutzungsart der Arbeitsstätte dies erfordern. Prinzipiell gilt dabei, dass die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten einzig im Ermessen der Behörde liegt, da nur diese entscheiden kann, ob besondere Verhältnisse vorliegen.

Wer kann Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzwart werden, um für den Brandschutz in Unternehmen zu sorgen?

Als Brandschutzbeauftragte für ein Unternehmen dürfen nur Personen bestellt werden, die eine mindestens 16-stündige Ausbildung auf dem Gebiet des Brandschutzes nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände oder Brandverhütungsstellen oder eine andere, zumindest gleichwertige einschlägige Ausbildung nachweisen können.

Brandschutzwarte hingegen haben die Aufgabe, den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben zu unterstützen und den Brandschutz in Betrieben (innerhalb bestimmter örtlicher und sachlicher Bereiche der Arbeitsstätte) zu überwachen. Als Brandschutzwarte dürfen nur Personen bestellt werden, die eine einschlägige Ausbildung einer Schulungseinrichtung nachweisen oder nachweislich vom Brandschutzbeauftragten mindestens 6 Stunden betriebsbezogen ausgebildet und unterwiesen wurden.

Wie wird man Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzwart?

Um für entsprechenden Brandschutz im Unternehmen sorgen zu können, brauchen Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte eine solide Grundausbildung.

Für den Brandschutzwart muss das Modul 1 – die Schulung zum Brandschutzwart – absolviert werden. Dieses umfasst folgende Inhalte: Grundlagen des Brandschutzes im Betrieb, Brandgefahren, Verhalten im Brandfall, richtiges Löschen in Theorie und Praxis, Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten und Eigenkontrolle von Brandschutzanlagen durch den Brandschutzwart. Nach positivem Abschluss des ersten Moduls erhält der Teilnehmer den österreichischen Brandschutzpass als Ausbildungsnachweis ausgestellt.

Brandschutzbeauftragte müssen zusätzlich zum Modul 1 auch noch das Modul 2 – die Schulung zum Brandschutzbeauftragten – positiv abschließen. Inhalte sind gesetzliche Bestimmungen und relevante Normen, baulicher Brandschutz, organisatorischer (betrieblicher Brandschutz), Brandgefahren und Gegenmaßnahmen sowie erste und erweiterte Löschhilfe. Nach positivem Abschluss wird das Modul 2 im Brandschutzpass des Teilnehmers eingetragen.

Für den Brandschutzbeauftragten ist weiters eine erweiterte Ausbildung im Ausmaß von mind. 360 Minuten Unterrichtszeit verpflichtend. Brandschutztechnikseminare müssen z.B.  innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des zweiten Moduls besucht werden. Darüber hinaus gilt, dass jenes Seminar besucht werden muss, welches die in den jeweiligen Tätigkeitsbereich fallende Anlage thematisiert. Bei nutzungsbezogenen Seminaren ist je Brandschutzbeauftragten nur ein solches Seminar verpflichtend zu absolvieren. Fallen jedoch Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen in den Aufgabenbereich des Mitarbeiters, wird empfohlen, auch das jeweilige nutzungsbezogene Seminar zu besuchen.

Muss man sich als Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzwart weiterbilden?

Der Brandschutzpass ist gemäß TRVB 117 (O) nur fünf Jahre gültig. Um die Gültigkeit zu verlängern, muss ein Auffrischungs- oder Fortbildungsseminar (auch Brandschutztechnik- oder nutzungsbezogenes Seminar) besucht werden. Folgende Möglichkeiten gibt es für die Tätigkeit als Verantwortlicher für den betrieblichen Brandschutz:

  1. Brandschutztechnikseminare

Werden zu den Themen Brandmeldeanlagen, Sprinkler- bzw. EAL-Anlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen oder Gaslöschanlagen angeboten.

  1. Nutzungsbezogene Seminare

Sind auf spezielle Eigenheiten sowie Gegebenheiten von unterschiedlichen Gebäuden abgestimmt. > Mehr erfahren

  1. Auffrischungsseminare für Brandschutzwarte

Umfassen die Wiederholung der Grundlagen, Neuerungen, praktisches Löschtraining und den Themenbereich Sicherheit im Privatbereich. > Mehr erfahren

  1. Fortbildungsseminare für Brandschutzbeauftrage

Beinhalten gesetzliche Grundlagen und Änderungen in den OIB-Richtlinien und TRVB-Richtlinien und weitere für Brandschutzbeauftrage relevante Inhalte sowie ein praktisches Löschtraining. > Mehr erfahren

Buchung von Brandschutzschulungen: Online und mittels Kreditkarte

Als anerkanntes Ausbildungsinstitut gemäß der TRVB 117/18 (O) „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung” bietet die KFV Sicherheit-Service GmbH alle notwendigen Schulungen für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte an, die sich in Betrieben für den Brandschutz verantwortlich zeichnen.

Diese können schnell und unkompliziert direkt online gebucht werden. Bei der Variante der Online-Buchung stehen Ihnen als Zahlungsmodalitäten entweder die Zahlung mittels Kreditkarte oder die Zahlung per Rechnung zur Verfügung.

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-2846 oder per E-Mail unter kfv-seminare@kfv.at.

Erfahren Sie noch mehr zu Brandgefahren im Büro.

 

 

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