Brandgefahren im Einzelhandel
Welche Rolle der Brandschutz im Einzelhandel spielt und wo Gefahren lauern können, lesen Sie hier.
20Mrz
2020
Brandrisiko im Einzelhandel: präventive Maßnahmen schützen
Egal wo es zu einem Brand kommt, im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wichtig ist daher, dass speziell an Orten, an denen sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten, die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. So kann man einen Brandfall einerseits bereits im Vorfeld verhindern bzw. andererseits rasch reagieren, falls dieser eintritt. Deshalb sollten, je nach vorherrschenden lokalen Bedingungen (z. B. in Schulen, in Krankenhäusern, in Kindergärten, bei Veranstaltungen, in Hotels, in der Gastronomie etc.), entsprechende vorbeugende Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden. In diesem Artikel beschäftigen wir uns detailliert mit Empfehlungen speziell für den Einzelhandel.
Brandschutz im Einzelhandel beginnt lange vor dem Ernstfall
Während der Geschäftszeiten befinden sich in den Verkaufsräumen meiste viele Personen gleichzeitig. Ist die Verkaufsfläche unübersichtlich gestaltet und sind dadurch Fluchtwege oder Feuerlöscher-Stationen nicht klar erkenntlich, ist dies im Brandfall natürlich alles andere als ideal.
Gerade deshalb ist bereits beim Bau und bei der Einrichtung der Verkaufsstätten darauf zu achten, dass auch ortsunkundige Personen einen Überblick behalten und erkennen können, wie sie im Ernstfall schnellstmöglich nach draußen gelangen. Auch für die Einsatzkräfte kann ein unübersichtlicher Verkaufsraum im Brandfall zur Gefahr werden. Deshalb gilt es bei der Planung entsprechende Richtlinien zu berücksichtigen.
TRVB-Richtlinien für den Einzelhandel
Die baulichen und technischen Maßnahmen für Verkaufsstätten, wie z. B. die Installation von Brandschutzanlagen oder die Planung von Fluchtwegen, sind in der TRVB-Richtlinie 138/10 (N) detailliert geregelt. Darüber hinaus gibt die TRVB 139/94 (N) Auskunft über den Betriebsbrandschutz und die Organisation von Verkaufsstätten. Hier geht es vor allem darum, wie Gesundheit und Eigentum geschützt werden können. Diese beiden Technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz können im Menü unter TRVB-Richtlinien für den Eigengebrauch bestellt werden.
Brandschutzanlagen: Auch im Einzelhandel unverzichtbar
Üblicherweise ist im Einzelhandel eine Sprinkleranlage, die im Falle eines Brandes vor der Ausbreitung des Brandes schützt, der Normalfall. Alternativ zu einer Sprinkleranlage können Schaumlöschanlagen installiert werden. Wichtig ist dabei vor allem eines: Wer Brandschutzanlagen einbauen lässt, profitiert nur dann von ihnen, wenn er sie auch regelmäßig überprüfen lässt. Nähere Details zu den Revisionsintervallen diverser Brandschutzanlagen lesen Sie unter https://www.kfv-brandschutz.at/anlagenpruefung/.
Fluchtwege im Einzelhandel: Rettung aus dem brennenden Gebäude
Enorm wichtig für den Einzelhandel ist, dass die Fluchtwege entsprechend geplant und natürlich auch gekennzeichnet werden. Denn: Für jede Verkaufsfläche und auch für die Aufenthaltsräume sowie Lagerflächen müssen laut Gesetz genügend Fluchtwege vorhanden sein, die unabhängig voneinander benutzt werden können und zu Stiegenhäusern oder ins Freie führen. Nur, wenn diese zu jeder Zeit frei und gut erreichbar sowie entsprechend gekennzeichnet sind, können sie im Ernstfall Leben retten!
Noch Fragen? Gerne steht Ihnen unser Service Center entweder telefonisch unter 05 77 0 77-8100 oder per E-Mail unter service@kfv.at zur Verfügung.
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