Brandschutz im Einzelhandel


Welche Rolle der Brandschutz im Einzelhandel spielt und wo Brandgefahren lauern können, lesen Sie hier.
20
Mrz
2020

Brandrisiken im Einzelhandel: Präventive Maßnahmen schützen

Egal wo es zu einem Brand kommt, im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wichtig ist daher, dass speziell an Orten, an denen sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten, die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. So kann man einen Brandfall einerseits bereits im Vorfeld verhindern und andererseits rasch reagieren, falls dieser eintritt. Deshalb sollten, je nach vorherrschenden lokalen Bedingungen (z. B. in Schulen, in Krankenhäusern, in Kindergärten, bei Veranstaltungen, in Hotels, in der Gastronomie etc.), entsprechende vorbeugende Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden. In diesem Artikel beschäftigen wir uns detailliert mit Empfehlungen speziell für den Brandschutz im Einzelhandel, zu dem neben Lebensmittelmärkten unter anderem der Elektronik-, Bekleidungs-, Möbel-, Kosmetik-, Sportartikel- und Spielzeughandel zählen.

Brandschutz im Einzelhandel beginnt lange vor dem Ernstfall

Während der Geschäftszeiten befinden sich in den Verkaufsräumen meist viele Personen gleichzeitig. Ist die Verkaufsfläche unübersichtlich gestaltet und sind dadurch Fluchtwege oder Feuerlöscher-Stationen nicht klar erkenntlich, kann dies im Brandfall dramatische Folgen haben. Gerade deshalb ist bereits beim Bau und bei der Einrichtung der Verkaufsstätten darauf zu achten, dass auch ortsunkundige Personen einen Überblick behalten und erkennen können, wie sie im Ernstfall schnellstmöglich nach draußen gelangen. Auch für die Einsatzkräfte kann ein unübersichtlicher Verkaufsraum im Brandfall zur Gefahr werden. Deshalb gilt es bei der Planung entsprechende Brandschutz-Richtlinien zu berücksichtigen.

TRVB-Richtlinien für den Einzelhandel

Die baulichen und technischen Maßnahmen für Verkaufsstätten, wie z. B. die Installation von Brandschutzanlagen oder die Planung von Fluchtwegen, sind in der TRVB-Richtlinie 138/10 (N) detailliert geregelt. Darüber hinaus gibt die TRVB 139/94 (N) Auskunft über den Betriebsbrandschutz und die Organisation von Verkaufsstätten. Hier geht es vor allem darum, wie Gesundheit und Eigentum geschützt werden können.

Brandschutzanlagen im Einzelhandel: Anlagenprüfung unverzichtbar

Üblicherweise ist beim Brandschutz im Einzelhandel eine Sprinkleranlage Standard, die im Falle eines Brandes vor dessen Ausbreitung schützt. Alternativ zu einer Sprinkleranlage können Schaumlöschanlagen installiert werden. Wichtig ist dabei vor allem eines: Wer technische Anlagen für den Brandschutz einbauen lässt, profitiert nur dann von ihnen, wenn er sie auch regelmäßig überprüfen lässt. Erfahren Sie mehr über die regelmäßige Prüfung von Brandschutzanlagen: https://www.kfv-brandschutz.at/anlagenpruefung/.

Fluchtwege im Einzelhandel: Rettung aus dem brennenden Gebäude

Enorm wichtig für den Brandschutz in Einzelhandelsbetrieben wie Lebensmittelmärkten ist, dass die Fluchtwege entsprechend geplant und natürlich auch gekennzeichnet werden. Denn: Für jede Verkaufsfläche und auch für die Aufenthaltsräume sowie Lagerflächen müssen laut Gesetz genügend Fluchtwege vorhanden sein, die unabhängig voneinander benutzt werden können und zu Stiegenhäusern oder ins Freie führen. Nur, wenn diese zu jeder Zeit frei und gut erreichbar sowie entsprechend gekennzeichnet  sind, können sie im Ernstfall Leben retten! Noch Fragen? Gerne steht Ihnen unser Service Center entweder telefonisch unter 05 77 0 77-8100 oder per E-Mail unter service@kfv.at zur Verfügung.
 

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