Brandschutz bei Veranstaltungen: Darauf ist zu achten!
Erfahren Sie alles Wissenswerte über erforderliche Brandschutzmaßnahmen bei Veranstaltungen.
12Jun
2019
Ob Konzerte, Ausstellungen oder Open-Air-Veranstaltungen – im Sommer ist das Veranstaltungsangebot schier unendlich. Doch nicht nur das Vergnügen der Gäste liegt in der Verantwortung des Veranstalters, sondern vor allem auch deren Sicherheit. Aus diesem Grund sind u. a. spezielle Brandschutzmaßnahmen (laut TRVB-Richtlinien, Brandschutzkonzept etc.) einzuhalten.
Weshalb sind Brandschutzvorkehrungen bei Veranstaltungen so wichtig?
Veranstaltungen gehen häufig mit aufwendigen Lichtshows, speziellen Effekten, Wandverkleidungen oder Dekorationsartikeln einher, die verschiedene Brandrisiken bergen. Auch die große Besucheranzahl, die häufig die örtlichen Gegebenheiten nicht oder nur unzureichend kennt, kann im Falle eines Brandes zur Herausforderung werden. Aus diesem Grund sind zum Schutz von Besuchern, Personal und Gebäude spezielle Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Welche vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen für Veranstaltungsstätten gibt es?
Zu den vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen zählen beispielsweise die Verwendung von feuerbeständigem Material für Bodenbeläge, Wandbespannungen und Dekorationsartikel, die Erteilung des Rauchverbots in Besucherkleiderablagen, auf der Tanzfläche, bei Sesselreihen, Stehplätzen oder Spielflächen. Darüber hinaus sind auch Feuerlöscher und Rauchwarnmelder im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang bereitzustellen und zu installieren.
Bei festen Veranstaltungsstätten mit regelmäßigen Events müssen unter Umständen auch Brandschutzeinrichtungen installiert werden. Je nach Anlage erkennen diese den Brand frühzeitig (z. B. Brandmeldeanlage) oder verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch (z. B. Wasser- und Schaumlöschanlage oder Rauch- und Wärmeabzugsanlage). Damit die Brandschutzeinrichtungen im Ernstfall auch einwandfrei funktionieren, müssen diese regelmäßig von einer akkreditierten Inspektionsstelle – wie der KFV – Prüf- und Kontrollstelle – überprüft werden. Nähere Details zu den gesetzlichen Revisionsintervallen der einzelnen Anlagen erfahren Sie hier.
Entsteht trotz aller Vorkehrungen ein Brand, sollte außerdem gewährleistet werden, dass sich alle anwesenden Personen rasch in Sicherheit bringen können. Dafür sind ausreichend freie und sicher begehbare Fluchtwege mit entsprechender Kennzeichnung wichtig.
Welche Brandschutzmaßnahmen sind für meine Veranstaltungsstätte erforderlich?
Unabhängig davon, ob es sich um ein einmalig stattfindendes Event oder um eine Veranstaltungsstätte mit regelmäßigen Events, wie z. B. Bars oder Diskotheken handelt – jede Veranstaltung muss in Bezug auf den Brandschutz individuell bewertet werden.
Die konkret umzusetzenden vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen sind dem Brandschutzkonzept oder der Veranstaltungssicherheitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu entnehmen. Für Veranstaltungsstätten mit bis zu maximal 300 Besucher können außerdem die Regelungen der TRVB-Richtlinie 136/79 (N) „Veranstaltungsstätten für maximal 300 Besucher, Teil 2 – betriebliche Maßnahmen“ herangezogen werden.
Veranstaltungen im Freien: Brandschutzmaßnahmen notwendig oder nicht?
Vorkehrende Brandschutzmaßnahmen sind auch für Veranstaltungen im Freien notwendig. Zwar gibt es dafür keine eigene TRVB-Richtlinie, allerdings sind für Freiluftveranstaltungen bis maximal 300 Besucher ebenfalls die Bestimmungen der TRVB N 136 (79) sinngemäß anzuwenden. Weitere Vorgaben für Veranstaltungen im Freien sind außerdem in den Veranstaltungssicherheitsverordnungen der einzelnen Bundesländer oder im Bewilligungsbescheid zu finden.
Wer ist für den Brandschutz bei Veranstaltungen verantwortlich?
Bei Veranstaltungen ist grundsätzlich der Betriebsinhaber für die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Kann dieser die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen und überwachen, so kann diese verantwortungsvolle Aufgabe einem Brandschutzbeauftragten und dessen Stellvertreter übertragen werden.
Nicht jede Person kann sich allerdings als Brandschutzbeauftragter bezeichnen. Denn erst nach entsprechender Ausbildung darf man als Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzwart tätig sein. Was dafür zu tun ist und wie die Ausbildung genau aussieht, wird im Beitrag „Brandschutzbeauftragte und -warte sorgen für Sicherheit in Betrieben“ näher erläutert.
Egal ob es nun ein Konzert in geschlossenen Räumlichkeiten, eine Open-Air-Veranstaltung oder eine Feierlichkeit in kleinerem Rahmen sein soll, als Veranstalter ist man nicht nur dafür verantwortlich, das Event zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen, sondern steht auch in der Pflicht, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen.
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