Rauchmelder: Brandgefahr erkennen und schnell reagieren


Wenn es zu einem Brand kommt, können Rauchwarnmelder Leben retten. Was laut Gesetz bei der Anbringung zu beachten ist.
22
Mai
2020

Brandgefahr rechtzeitig erkennen durch Rauchwarnmelder

Im Brandfall zählt jede Sekunde und es gilt, den Brandherd möglichst rasch zu erkennen, um den Brand löschen und anwesende Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können. Gerade in geschlossenen Räumen wie in den eigenen vier Wänden breiten sich Brände sehr schnell aus (mehr dazu unter https://www.kfv-brandschutz.at/news/brandgefahren-im-haushalt/). Ein Rauchwarnmelder kann hier wertvolle Dienste leisten, schließlich warnt ein solcher frühzeitig vor einem Feuer und ermöglicht die Einleitung entsprechender Flucht- und Löschmaßnahmen.

Rauchwarnmelder sind in Österreich Pflicht

In Österreich ist die OIB-Richtlinie 2 maßgebend. Diese bestimmt, dass in jedem Aufenthaltsraum je nach Größe mindestens ein Rauchmelder installiert sein muss. Umgangssprachlich wird diese Regelung auch als Rauchmelderpflicht bezeichnet, die in Einfamilienhäusern genauso gilt, wie in Wohnungen und Kindergärten. Die Richtlinie bezieht sich jedoch ausschließlich auf Neu- und Umbauten und verpflichtet den Eigentümer bzw. den Vermieter in allen Aufenthaltsräumen eines Baus jeweils einen unvernetzten Rauchwarnmelder anzubringen. Grundsätzlich sollen Rauchwarnmelder an der Decke – vorzugsweise in der Raummitte – angebracht werden. Dabei ist auf jeden Fall ein Mindestabstand von 0,5 m zur nächsten Wand einzuhalten. Es ist außerdem zu beachten, dass der Rauchwarnmelder durch eine redundante Stromquelle (z. B. eine Batterie) betrieben wird, denn nur so ist sichergestellt, dass ein Brand auch bei einem Stromausfall erkannt wird.

Aufenthaltsräume brauchen mindestens einen Rauchmelder

Verpflichtend ist die OIB-Richtlinie 2 aktuell in allen Bundesländern bis auf Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. Kärnten nimmt die Richtlinie besonders ernst, hier ist sogar die Nachrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern vorgeschrieben! Vorgesehen sind Rauchwarnmelder in allen Räumen eines Gebäudes, in denen sich Menschen aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Wohnzimmer und Schlafzimmer, ausgenommen sind Küche und Gänge über die Fluchtwege von den Aufenthaltsräumen führen. Je nach Größe der Räume kann die Anzahl der vorgesehenen Rauchwarnmelder variieren. Während für die Installation der Rauchwarnmelder der Vermieter zuständig ist, ist für die Instandhaltung der Mieter verantwortlich. Das bedeutet, dass er dafür zu sorgen hat, dass der Rauchmelder jederzeit funktionstüchtig ist.

Kauf und Installation von Rauchwarnmeldern

Da Rauchwarnmelder im Ernstfall Leben retten helfen, empfiehlt es sich, beim Kauf nicht an falscher Stelle zu sparen. Qualität sollte daher oberste Priorität haben. Im Idealfall entspricht der Rauchmelder der ÖNORM EN 14604, hält also Temperaturen zwischen 0° und 55° Celsius aus. Grundsätzlich kann man einen Rauchwarnmelder in Eigenregie anbringen – empfohlen wird das allerdings aus gutem Grund nicht. Besser ist es, einen eigens dafür geschulten Elektriker kommen zu lassen, der den Rauchwarnmelder fachgerecht platziert und ihn auch in regelmäßigen Abständen überprüft. Zwar beginnen die meisten Rauchmelder zu piepsen, bevor ihre Batterie leer wird. Das kann jedoch auch passieren, wenn gerade keiner da ist, um es zu merken. Eine jährliche Erneuerung bzw. Begutachtung ist also durchaus sehr sinnvoll. Rauchwarnmelder können sich im Brandfall als nützliche Helfer erweisen. Trotz der Rauchmelderpflicht sind sie allerdings kein Ersatz für eine funktionstüchtige und regelmäßig zu überprüfende Brandschutzanlage (die z. B. für verschiedene Betriebe vorgeschrieben ist). Darüber hinaus machen Rauchwarnmelder auch nur dann Sinn, wenn sie korrekt angebracht und regelmäßig kontrolliert werden. Wer sich näher zu diversen Themen des Brandschutzes informieren möchten, findet weitere Informationen diesbezüglich in den Technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz (TRVB).  
 

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